Erwägungsgrund 3 32019D1581
Die Konferenz der Vertragsparteien kann solche Änderungen auf ihrer 13. Tagung, welche vom 15. bis 22. Februar 2020 stattfinden wird, annehmen. Das Sekretariat des Übereinkommens hat den Vertragsparteien des Übereinkommens mitgeteilt, dass etwaige Änderungsvorschläge gemäß Artikel XI Absatz 3 des Übereinkommens bis zum 19. September 2019 zu übermitteln sind. Die Union kann als Vertragspartei des Übereinkommens solche Vorschläge einreichen.