Erwägungsgrund 4 32019D1581
Die Aufnahme der Art Tetrax tetrax in Anhang I des Übereinkommens und der Arten Tetrax tetrax, Galeorhinus galeus und Sphyrna zygaena in Anhang II des Übereinkommens ist wissenschaftlich fundiert und steht sowohl mit dem EU-Recht als auch mit der Verpflichtung der Europäischen Union zu internationaler Zusammenarbeit zum Schutz der biologischen Vielfalt im Einklang.