Erwägungsgrund 1 32020D1508BESCHLUSS (EU) 2020/1508 DES RATES vom 12. Oktober 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) zu der Annahme von Standards über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe zu vertreten ist
Die Revidierte Rheinschifffahrtsakte vom 17. Oktober 1868, geändert durch das am 20. November 1963 angenommene Übereinkommen zur Änderung der Revidierten…
Erwägungsgrund 1 32018D1663BESCHLUSS (EU) 2018/1663 DES RATES vom 6. November 2018 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) in Bezug auf die Verabschiedung von Europäischen Standards für Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt
Die Revidierte Rheinschifffahrtsakte (im Folgenden „Akte“) trat am 14. April 1967 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32016D1170BESCHLUSS (EU) 2016/1170 DES RATES vom 12. Juli 2016 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem — mit dem Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits eingesetzten — Gemeinsamen Ausschuss zur Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses und zur Einsetzung von Facharbeitsgruppen zu vertreten ist
Das Abkommen ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32016D1170BESCHLUSS (EU) 2016/1170 DES RATES vom 12. Juli 2016 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem — mit dem Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits eingesetzten — Gemeinsamen Ausschuss zur Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses und zur Einsetzung von Facharbeitsgruppen zu vertreten ist
Das Abkommen ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32011D0467BESCHLUSS DES RATES vom 19. Juli 2011 über den Standpunkt, den die Europäische Union im Gemischten Ausschuss EU-Schweiz, der mit Artikel 14 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zur Ersetzung des Anhangs III (Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen) zu diesem Abkommen zu vertreten hat (2011/467/EU)
Das Abkommen wurde am 21. Juni 1999 unterzeichnet und trat am 1. Juni 2002 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32004D0660BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 5. Juli 2004 über einen Gemeinsamen Standpunkt der Gemeinschaft zu den Änderungen der Anlagen von Anhang 6 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (2004/660/EG)
Das Abkommen ist am 1. Juni 2002 in Kraft getreten.