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Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts beträgt 4 458 333 EUR.
Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden gemäß den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben. Hierzu schließt sie eine Beitragsvereinbarung mit dem UNOPS ab. In der Beitragsvereinbarung ist festzuhalten, dass das UNOPS zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union öffentliche Beachtung zuteilwird.
Die Kommission bemüht sich darum, die in Absatz 3 genannte Beitragsvereinbarung so bald wie möglich nach der Annahme dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwa dabei auftretende Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem diese Beitragsvereinbarung geschlossen wird.
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben. Hierzu schließt sie eine Beitragsvereinbarung…
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Hierzu schließt sie eine Finanzierungsvereinbarung mit dem UNOPS…
Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften…
Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
Die mit dem in Absatz 1 genannten Betrag finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.