Art. 5 Abs. 3 32018D1249BESCHLUSS (GASP) 2018/1249 DES RATES vom 18. September 2018 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen
Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet zwölf Monate nach dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3 Absatz 4 genannten Finanzierungsvereinbarung zwischen der…
Art. 5 32020D1465BESCHLUSS (GASP) 2020/1465 DES RATES vom 12. Oktober 2020 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Oktober 2020. Er gilt bis zum 30. September 2026.
Art. 2 32019D0061BESCHLUSS (EU) 2019/61 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2018 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die öffentliche Verwaltung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 18. Mai 2019.
Art. 5 32010D0585BESCHLUSS 2010/585/GASP DES RATES vom 27. September 2010 zur Unterstützung der Tätigkeiten der IAEO in den Bereichen nukleare Sicherheit und Verifikation im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Seine Geltungsdauer endet 24 Monate nach dem Zeitpunkt des Abschlusses des Finanzierungsabkommens…
Art. 2 32019D1817BESCHLUSS (EU) 2019/1817 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. September 2019 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Italien, Österreich und Rumänien
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 18. September 2019.
Art. 5 32012D0700BESCHLUSS 2012/700/GASP DES RATES vom 13. November 2012 im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie zur Unterstützung der Durchführung des von den Vertragsstaaten des Übereinkommens von 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung verabschiedeten Aktionsplans von Cartagena 2010-2014
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Die Geltungsdauer des Beschlusses endet 24 Monate nach dem Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten…