Erwägungsgrund 3 32020D1465
Am 18. Februar 2019 hat der Rat Schlussfolgerungen angenommen, mit denen er die Annahme des Abkommens von Stockholm sowie die einstimmige Annahme der Resolutionen 2451 (2018) und 2452 (2019) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen begrüßte. Der Rat rief erneut alle Parteien auf, die Lieferung von gewerblichen Gütern, einschließlich Brennstoffe, zu erleichtern, und wies darauf hin, dass der Betrieb des Hafens von Hodeidah sowie der Häfen von Salif und Ras Issa von entscheidender Bedeutung für das Überleben von Millionen jemenitischer Bürgerinnen und Bürger ist. Der Rat wies darauf hin, dass er den UNVIM unterstützen wird, damit gewährleistet werden kann, dass gewerbliche Güter unter uneingeschränkter Achtung aller einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats weiterhin nach Jemen gelangen.