Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Einklang mit Artikel IX:3 und IX:4 des WTO-Übereinkommens haben Chile, China, Indien, Thailand und die Türkei (im Folgenden „Miteinbringer“) dem Allgemeinen Rat einen Antrag auf den Erlass eines Beschlusses zur Verlängerung der bestehenden WTO-Ausnahmegenehmigung übermittelt, womit die Entwicklungsland-Mitglieder in die Lage versetzt werden, Waren aus den am wenigsten entwickelten Ländern vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2029 eine Zollpräferenzbehandlung zu gewähren.
Es ist zweckmäßig, den im Allgemeinen Rat der WTO im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt zur Unterstützung des Antrags der Miteinbringer auf…
Am 15. Juni 1999 gewährten die WTO-Mitglieder eine Ausnahmegenehmigung zur Entbindung von den Verpflichtungen gemäß Artikel I:1 des Allgemeinen Zoll- und…
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertreten ist, besteht darin, die Verlängerung einer…
Gemäß Artikel IX:3 und IX:4 des WTO-Übereinkommens haben die Vereinigten Staaten den Allgemeinen Rat ersucht, einen Beschluss zur Verlängerung der bestehenden…
Die Vereinigten Staaten haben einen Antrag nach Artikel IX:3 des WTO-Übereinkommens auf eine Ausnahmegenehmigung gestellt, mit der das Land bis zum 31. Dezember…
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertreten ist, besteht darin, die Verlängerung einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.