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Soweit sich neue wissenschaftliche oder technische Informationen, die nach der Annahme dieses Beschlusses sowie vor oder während der 18. Konferenz der Vertragsparteien vorgelegt werden, auf den Standpunkt gemäß Artikel 1 auswirken könnten oder auf dieser Tagung überarbeitete oder neue Vorschläge zu Fragen unterbreitet werden, zu denen die Union noch keinen Standpunkt festgelegt hat, so wird durch Koordinierung an Ort und Stelle ein Standpunkt zu den betreffenden Vorschlägen entwickelt, bevor die Konferenz der Vertragsparteien (CoP) zur Abstimmung darüber schreitet. In derartigen Fällen muss der Standpunkt der Union mit den Grundsätzen gemäß den Anhängen des vorliegenden Beschlusses vereinbar sein.
Wenn neue wissenschaftliche oder technische Informationen, die vor oder während der Tagung des Rates der IOR-Mitglieder vorgelegt werden, den Standpunkt gemäß…
Die Mitgliedstaaten arbeiten bei der Anwendung dieses Beschlusses untereinander und mit der Kommission eng zusammen und stimmen sich genau ab. Insbesondere wenn…
Dieser Standpunkt kann unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die auf der achten Tagung der CoP eintreten, nach einer Koordinierung vor Ort präzisiert…
Geringfügige Änderungen des Standpunkts gemäß Artikel 1 können von den Vertretern der Union unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf der neunten Tagung der…
Präzisierungen des Standpunkts gemäß Artikel 1 können von den Vertretern der Union unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die auf der 14. Tagung der…
Präzisierungen des Standpunkts gemäß den Artikeln 1 und 2 können von den Vertretern der Union unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die auf der 15. Tagung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.