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Soweit sich neue wissenschaftliche oder technische Informationen, die nach der Annahme des vorliegenden Beschlusses sowie vor oder während der CITES CoP 19 vorgelegt werden, auf den Standpunkt gemäß Artikel 1 auswirken könnten oder auf dieser Tagung überarbeitete oder neue Vorschläge zu Fragen unterbreitet werden, zu denen die Union noch keinen Standpunkt festgelegt hat, so wird durch Koordinierung an Ort und Stelle ein Standpunkt der Union zu den betreffenden Vorschlägen entwickelt, bevor die Konferenz der Vertragsparteien zur Abstimmung darüber schreitet. In derartigen Fällen muss der Standpunkt der Union mit den Grundsätzen gemäß den Anhängen des vorliegenden Beschlusses vereinbar sein.
Soweit sich neue wissenschaftliche oder technische Informationen, die nach der Annahme des vorliegenden Beschlusses sowie vor oder während der CITES CoP20…
Soweit sich neue wissenschaftliche oder technische Informationen, die nach der Annahme dieses Beschlusses sowie vor oder während der 18. Konferenz der…
Wenn neue wissenschaftliche oder technische Informationen, die vor oder während der Tagung des Rates der IOR-Mitglieder vorgelegt werden, den Standpunkt gemäß…
Der Standpunkt gemäß Artikel 1 kann vor dem Hintergrund der Entwicklungen, die auf der 14. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien eintreten oder in Fällen,…
Die Mitgliedstaaten arbeiten bei der Anwendung dieses Beschlusses untereinander und mit der Kommission eng zusammen und stimmen sich genau ab. Insbesondere wenn…
Präzisierungen des in Artikel 1 genannten Standpunkts können von den Vertretern der Union unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die sich auf der fünften…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.