Erwägungsgrund 1 32019D1737
Der Rat hat am 23. Dezember 2013 den Beschluss 2013/798/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik zur Durchführung des Waffenembargos gemäß Resolution 2127 (2013) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen erlassen.