Erwägungsgrund 3 32019D1737
In den Beschluss 2013/798/GASP sollte eine Bestimmung aufgenommen werden, nach der der Rat und der Hohe Vertreter personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, um ihre Aufgaben nach diesem Beschluss zu erfüllen.
In den Beschluss 2013/798/GASP sollte eine Bestimmung aufgenommen werden, nach der der Rat und der Hohe Vertreter personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, um ihre Aufgaben nach diesem Beschluss zu erfüllen.