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Die Agentur hat eine einheitliche Rechtspersönlichkeit und ist durch die Einheitlichkeit ihrer organisatorischen und finanziellen Struktur gekennzeichnet. Hierzu wurde die Agentur im Einklang mit Artikel 288 AEUV durch einen einzigen Gesetzgebungsakt errichtet, der in allen seinen Teilen in den Mitgliedstaaten Anwendung findet, für die er bindend ist. Somit ist die Möglichkeit einer partiellen Anwendbarkeit auf Irland ausgeschlossen. Infolgedessen sollten die erforderlichen Schritte unternommen werden, damit die gesamte Verordnung (EU) 2018/1726 auf Irland Anwendung finden kann.
Die Agentur hat eine einheitliche Rechtspersönlichkeit und ist durch die Einheitlichkeit ihrer organisatorischen und finanziellen Struktur gekennzeichnet.…
Die vorgeschlagene Agentur sollte eine einheitliche Rechtspersönlichkeit erhalten und durch die Einheitlichkeit ihrer organisatorischen und finanziellen…
Die vorgeschlagene Agentur sollte — ebenso wie die Agentur — eine einheitliche Rechtspersönlichkeit erhalten und durch die Einheitlichkeit ihrer…
Der Rechtsstatus und der Aufbau der Agentur sollten dem objektiven Charakter der Zielvorgaben entsprechen und ihr die Ausübung ihrer Funktionen in enger…
Die Agentur wurde auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates innerhalb der bestehenden institutionellen…
Die Agentur sollte in technischen und operativen Fragen unabhängig und rechtlich, administrativ und finanziell autonom sein. Daher ist es notwendig und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.