Erwägungsgrund 17 32018R1726
Um zur faktenbasierten Gestaltung der Migrations- und Sicherheitspolitik der Union und zur Überwachung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Systeme beizutragen, sollte die Agentur Statistiken erstellen und veröffentlichen sowie statistische Berichte erstellen und sie den jeweiligen Akteuren im Einklang mit den Unionsrechtsakten zur Regelung der Systeme zur Verfügung stellen, z. B. zur Überwachung der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates sowie für die Zwecke einer Risikoanalyse und einer Schwachstellenbeurteilung im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates.