Art. 2 32019D1750Der Wortlaut des dem Beschluss (EU) 2019/274 beigefügten Abkommens wird durch den geänderten Wortlaut ersetzt, der diesem Beschluss beigefügt ist .
Art. 2 32019D0642BESCHLUSS DES RATES (EU) 2019/642 vom 13. April 2019 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/274 über die Unterzeichnung des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft im Namen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Wortlaut des dem Beschluss (EU) 2019/274 beigefügten Abkommens wird durch den geänderten Wortlaut ersetzt, der diesem Beschluss beigefügt ist.
Art. 1 Abs. 2 32017D2307BESCHLUSS (EU) 2017/2307 DES RATES vom 9. Oktober 2017 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile über den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen
Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Art. 1 Abs. 4 32020D2255BESCHLUSS (Euratom) 2020/2255 DER KOMMISSION vom 29. Dezember 2020 über den Abschluss – durch die Kommission – und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Atomgemeinschaft über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie und über den Abschluss – durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft – und die vorläufige Anwendung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits
Der in Absatz 1 genannte Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt. Der in Absatz 2 genannte Wortlaut des Abkommens ist dem Beschluss des Rates (EU)…
Art. 1 Abs. 3 32020D2253BESCHLUSS (Euratom) 2020/2253 DES RATES vom 29. Dezember 2020 über die Zustimmung zum Abschluss – durch die Europäische Kommission – des Abkommens zwischen der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Atomgemeinschaft über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie und zum Abschluss – durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft – des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits
Der Wortlaut des in Absatz 1 genannten Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt. Der Wortlaut des in Absatz 2 genannten Abkommens ist dem Beschluss (EU)…