Erwägungsgrund 1 32020D2255
Am 25. Februar 2020 ermächtigte der Rat die Europäische Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich über ein neues Partnerschaftsabkommen. Im Anschluss an die Verhandlungen vereinbarten die Vertragsparteien auf Ebene der Verhandlungsführer ein Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich andererseits (im Folgenden das „Handels- und Kooperationsabkommen“) sowie ein Abkommen zwischen der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Atomgemeinschaft über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie (im Folgenden das „Kernenergieabkommen“).