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BESCHLUSS (EU) 2019/1800 DES RATES vom 24. Oktober 2019 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der Obergrenze für 2021, des Jahresbeitrags für 2020, der ersten Tranche 2020 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2022 und 2023
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