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Die Höhe der Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2020 wird auf 4 700 000 000 EUR festgesetzt. Davon entfallen 4 400 000 000 EUR auf die Kommission und 300 000 000 EUR auf die EIB.
Die Höhe der Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2019 wird auf 4 700 000 000 EUR festgesetzt. Davon entfallen 4 400 000 000 EUR auf die…
Die Obergrenze für die Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2020 wird auf 4 900 000 000 EUR festgesetzt. Davon entfallen 4 600 000 000 EUR…
Mit dem Beschluss (EU) 2019/1093 hat der Rat am 26. Juni 2019 auf Vorschlag der Kommission den Beschluss zur Festsetzung der Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten…
Die Obergrenze für die Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2020 wird auf 4 700 000 000 EUR herabgesetzt. Davon entfallen 4 400 000 000 EUR…
Die Obergrenze für die Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2021 wird auf 4 000 000 000 EUR festgesetzt. Davon entfallen 3 700 000 000 EUR…
Die Höhe des Jahresbeitrags der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2016 beträgt bei 3 600 000 000 EUR. Dieser Betrag wird auf die Kommission 3 450 000 000 EUR…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.