Art. 4 32023D1180BESCHLUSS (EU) 2023/1180 DES RATES vom 8. Juni 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union bezüglich bestimmter auf der 21. Generalversammlung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) am 9. Juni 2023 zu verabschiedender Resolutionen zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D1180BESCHLUSS (EU) 2019/1180 DES RATES vom 8. Juli 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (Haushaltslinie 12 02 01 — Umsetzung und Entwicklung des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32023D0418BESCHLUSS (EU) 2023/418 DES RATES vom 24. Februar 2023 über den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Nordmazedonien über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Nordmazedonien durchgeführt werden
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32019D1328BESCHLUSS (GASP) 2019/1328 DES RATES vom 18. Februar 2019 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung des Haschemitischen Königreichs Jordanien an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32020D1830BESCHLUSS (EU) 2020/1830 DES RATES vom 27. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union auf der 40. Tagung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Übereinkommen von Bern) zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.