Art. 2 32019D1180BESCHLUSS (EU) 2019/1180 DES RATES vom 8. Juli 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (Haushaltslinie 12 02 01 — Umsetzung und Entwicklung des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D1801BESCHLUSS (EU) 2019/1801 DES RATES vom 24. Oktober 2019 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der dritten Tranche 2019
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32021D1180BESCHLUSS (EU) 2021/1180 DES RATES vom 13. Juli 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im schriftlichen Verfahren der Teilnehmer an dem Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite zu der Annahme eines Beschlusses zur Änderung der Bestimmungen der kommerziellen Referenzzinssätze des Übereinkommens zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D0810BESCHLUSS (GASP) 2023/810 DES RATES vom 13. April 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32022D1910BESCHLUSS (EU) 2022/1910 DES RATES vom 29. September 2022 über den Abschluss der Änderungen des Internationalen Zucker-Übereinkommens von 1992
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.