Art. 2 32019D0118BESCHLUSS (EU) 2019/118 DES RATES vom 21. Januar 2019 über den im Namen der Europäischen Union im mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits eingesetzten Handels- und Entwicklungsausschuss im Hinblick auf die Aufstellung der Liste mit Schiedsrichtern zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D0117BESCHLUSS (EU) 2019/117 DES RATES vom 21. Januar 2019 über den im Namen der Europäischen Union im mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits eingesetzten Gemeinsamen Rat im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung für die Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten und des Verhaltenskodex für Schiedsrichter und Mediatoren zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D1810BESCHLUSS (EU) 2019/1810 DES EUROPÄISCHEN RATES, im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich gefasst, vom 29. Oktober 2019 zur Verlängerung der Frist nach Artikel 50 Absatz 3 EUV
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D1708BESCHLUSS (EU) 2019/1708 DES RATES vom 7. Oktober 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation (WTO) im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Verlängerung einer WTO-Ausnahmegenehmigung, die es den Vereinigten Staaten erlaubt, im Rahmen des US-Gesetztes Caribbean Basin Economic Recovery Act (CBERA) eine Zollpräferenzbehandlung zu gewähren, zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D1709BESCHLUSS (EU) 2019/1709DES RATES vom 7. Oktober 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation im Hinblick auf die geplante Annahme eines Beschlusses zur Verlängerung einer WTO-Ausnahmegenehmigung, mit der die Entwicklungsland-Mitglieder der WTO in die Lage versetzt werden, Waren aus den am wenigsten entwickelten Ländern eine Zollpräferenzbehandlung zu gewähren, zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D0299BESCHLUSS (EU) 2019/299 DES RATES vom 12. Februar 2019 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt zu bestimmten Haushalts- und Personalangelegenheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.