Erwägungsgrund 2 32021D1180
Nach Artikel 63 des Übereinkommens sollten die Teilnehmer an dem Übereinkommen regelmäßig das System für die Festsetzung der kommerziellen Referenzzinssätze (Commercial Interest Reference Rates, im Folgenden „CIRR“) überprüfen, um zu gewährleisten, dass die mitgeteilten Sätze die aktuellen Marktverhältnisse widerspiegeln und den Zielen entsprechen, die mit der Festsetzung dieser Sätze verfolgt werden. Die Überprüfungen sollten sich auch auf die bei der Anwendung dieser Sätze hinzuzurechnende Spanne erstrecken.