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Dieser Beschluss wird für die Zwecke des Artikels 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 erlassen und sollte am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten, damit die Kommission die Anwendung bestimmter Rechte und Pflichten gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 unmittelbar einschränken kann, um die Auswertungen und Verfahren zur Bekämpfung der IUU-Fischerei nicht zu gefährden.
Dieser Beschluss wird für die Zwecke des Artikels 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 erlassen und sollte zum selben Zeitpunkt wie die Verordnung in Kraft treten,…
Dieser Beschluss sollte am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten, damit die Kommission im Einklang mit…
Unter bestimmten Umständen ist es erforderlich, die Rechte der betroffenen Personen nach der Verordnung (EU) 2018/1725 mit den Erfordernissen der Durchführung…
Die Kommission hat daher die in Artikel 25 Absatz 1 Buchstaben c, g und h der Verordnung (EU) 2018/1725 genannten Gründe als Gründe für Beschränkungen…
Die Kommission sollte die vorgenommenen Beschränkungen regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass die Rechte der betroffenen Person auf Unterrichtung nach…
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und den Lebensunterhalt der Fischer in der Union zu sichern, sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.