Erwägungsgrund 1 32019D1864
Am 6. Dezember 2018 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (im Folgenden „GATT“) 1994 über einen angemessenen Ausgleich im Anschluss an die Entscheidung der Schweiz, die Zollzugeständnisse in der Liste LIX — Schweiz-Liechtenstein für „Fleisch, lediglich gewürzt“ zu ändern.