Beschluss (EU) 2019/1864 des Rates vom 24. Oktober 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Rahmen von Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 über die Änderung der WTO-Zugeständnisse der Schweiz für gewürztes Fleisch
Der vorliegende Beschluss betrifft ausschließlich die Handelspolitik der Union und setzt ein Abkommen im Anschluss an Verhandlungen im Rahmen des Artikels XXVIII des GATT 1994 um, ein Recht der Union nach dem Abkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (World Trade Organisation, WTO).
Erwägungsgrund 3 32019D1864
Erwägungsgrund 3 32019D1864Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen