Erwägungsgrund 3 32019D1893
In Anbetracht der sich weiter verschlechternden Lage in Venezuela hat der Rat am 22. Januar 2018 den Beschluss (GASP) 2018/90 angenommen, mit dem sieben Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 aufgenommen wurden.