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Seitdem hat es erhebliche Fortschritte bei der Entwicklung neuer Zuchtverfahren gegeben, sodass Unsicherheit besteht, ob diese neuen Zuchtverfahren unter die Begriffsbestimmung eines GVO und in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2001/18/EG fallen oder nicht und ob infolgedessen die durch sie gewonnenen Erzeugnisse den Verpflichtungen der genannten Richtlinie unterliegen.
Das Urteil hat Rechtsklarheit über den Status neuer Mutageneseverfahren geschaffen, zugleich aber praktische Fragen aufgeworfen, die Konsequenzen für die…
Gemäß der Begriffsbestimmung in der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bedeutet „‚genetisch veränderter Organismus (GVO)‘: ein…
Mit der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde…
In der Richtlinie 2001/18/EG sind Anforderungen für die Umweltverträglichkeitsprüfung von genetisch veränderten Organismen (im Folgenden „GVO“) festgelegt.
Ein Verfahren wird nur validiert, wenn es den ausführlichen Regeln des Verfahrens entspricht, das in der Verordnung (EG) Nr. 641/2004 der Kommission vom 6.…
Nach den am 4. Dezember 2008 vom Rat angenommenen Schlussfolgerungen zu genetisch veränderten Organismen (im Folgenden „Schlussfolgerungen des Rates von 2008“)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.