Erwägungsgrund 1 32019D1905
Am 6. Mai 2013 unterbreitete die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag für eine Verordnung über die Erzeugung von Pflanzenvermehrungsmaterial und dessen Bereitstellung auf dem Markt. Ziel des Vorschlags war es, die bestehenden Rechtsvorschriften zu konsolidieren und zu aktualisieren, um mehrere Problembereiche anzugehen, wie etwa die Komplexität, Starre und Zersplitterung der bestehenden Rechtsvorschriften; deren uneinheitliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten, die zu Hindernissen für das Erreichen gleicher Ausgangsvoraussetzungen für alle Unternehmer führt; das Erfordernis, sie besser an andere, denselben Sektor betreffende, Gesetzgebungsakte anzugleichen und ihre Kohärenz mit anderen Politikbereichen zu erhöhen; vorhandener Spielraum zur Verringerung der Kostenlast und für Effizienzgewinne; das Erfordernis, sich an den technischen Fortschritt in der Pflanzenzucht sowie an die Entwicklung des europäischen wie des globalen Marktes für Pflanzenvermehrungsmaterial anzupassen, sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft und der pflanzengenetischen Ressourcen.