Erwägungsgrund 3 32019D1924
Durch das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Mali, das durch den Beschluss 2014/853/GASP des Rates genehmigt und am 31. Oktober 2014 zwischen der Europäischen Union und der Republik Mali geschlossen wurde, erhielt die EUCAP Sahel Mali eine Rechtsstellung in Mali.