Erwägungsgrund 4 32019D1924
Der Rat hat am 12. Juni 2017 die Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Mali im Hinblick auf den Abschluss eines Abkommens über die Rechtsstellung der EUCAP Sahel Mali (im Folgenden „Abkommen“), das an die Stelle des Abkommens in Form eines Briefwechsels treten soll, genehmigt.