Erwägungsgrund 6 32019D1932
Die Bestimmungen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens werden angewandt, um die Kontinuität der Beziehungen zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den AKP-Staaten andererseits zu wahren. Dementsprechend sind diese Übergangsmaßnahmen nicht für Änderungen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommen gemäß Artikel 95 Absatz 3 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens bestimmt.