Erwägungsgrund 2 32019D1941
Gemäß Artikel 85 Absatz 1 des Abkommens muss der WPA-Ausschuss eine Liste mit Personen aufstellen, die willens und in der Lage sind, als Schiedsrichter zu dienen.
Gemäß Artikel 85 Absatz 1 des Abkommens muss der WPA-Ausschuss eine Liste mit Personen aufstellen, die willens und in der Lage sind, als Schiedsrichter zu dienen.