Art. 2 32019D1955BESCHLUSS (EU) 2019/1955 DES RATES vom 21. November 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zur Annahme eines Beschlusses über die Überarbeitung des Understanding on Tariff Rate Quota Administration Provisions of Agricultural Products („TRQ Understanding/Vereinbarung über Zollkontingente“) zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D1319BESCHLUSS (EU) 2019/1319 DES RATES vom 25. Juni 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im durch das Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Änderung einiger Bestimmungen des Protokolls 1 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D2248BESCHLUSS (EU) 2019/2248 DES RATES vom 19. Dezember 2019 über den im Namen der Union in dem durch das Luftverkehrsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D0234BESCHLUSS (EU) 2019/234 DES RATES vom 5. Februar 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits eingesetzten Gemeinsamen Rat im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnungen des Gemeinsamen Rates und des Handels- und Entwicklungsausschusses zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D1317BESCHLUSS (EU) 2019/1317 DES RATES vom 18. Juli 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Festlegung der Liste der Schiedsrichter zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D0134BESCHLUSS (EU) 2019/134 DES RATES vom 21. Januar 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.