Beschluss (EU) 2019/1968 der Kommission vom 2. August 2019 über die Maßnahme SA.21445 — C42/2006, die die Italienische Republik zur Vergütung der Poste Italiane für die beim italienischen Schatzamt eingelegten Giroguthaben durchgeführt hat (Bekannt gegebem unter Aktenzeichen C(2019) 5649) (Nur der italienische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.
Art. 2 32019D1968
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