Erwägungsgrund 1 32019D1990
Mit dem Beschluss (EU) 2019/792 des Rates hat der Rat das Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) der Europäischen Kommission mit der Ausübung bestimmter Befugnisse beauftragt, die gemäß dem Statut der Beamten der Europäischen Union und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, festgelegt durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates, der Anstellungsbehörde und der zum Abschluss der Dienstverträge ermächtigten Stelle des Generalsekretariats des Rates (im Folgenden „Generalsekretariat“) im Zusammenhang mit der Verwaltung individueller finanzieller Ansprüche übertragen worden sind.