Beschluss (GASP) 2019/2113 des Rates vom 9. Dezember 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/2356 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit
Der Rat hat am 19. Dezember 2016 den Beschluss (GASP) 2016/2356 angenommen.
Erwägungsgrund 1 32019D2113
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