Beschluss (GASP) 2019/2113 des Rates vom 9. Dezember 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/2356 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit
Am 13. November 2019 hat das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) im Namen der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) die Union um die Ermächtigung ersucht, den Durchführungszeitraum des Beschlusses (GASP) 2016/2356 um fünf Monate zu verlängern.
Erwägungsgrund 3 32019D2113
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