Erwägungsgrund 5 32018D1730BESCHLUSS (EU) 2018/1730 DES RATES vom 12. November 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der zweiten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Zusammenhang mit der gemäß Artikel 10 Absätze 2 und 3 des Übereinkommens vorgesehenen Annahme von Richtlinien zur umweltgerechten Zwischenlagerung von Quecksilber, das kein Quecksilberabfall ist, zu vertreten ist
Im Rahmen der intersessionalen Sachverständigenarbeiten, die mit dem von der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens auf ihrer ersten Tagung…
Erwägungsgrund 5 32019D1727BESCHLUSS (EU) 2019/1727 DES RATES vom 7. Oktober 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der zweiten Ministertagung des Übereinkommens von Bonn in Bezug auf die Ministererklärung und den beigefügten strategischen Aktionsplan 2019-2025 zum Übereinkommen von Bonn (BASAP) zu vertreten ist
Da der auf der Tagung anzunehmende Beschluss Rechtswirkung für die Union hat, ist es erforderlich, den auf der zweiten Ministertagung des Übereinkommens von…
Erwägungsgrund 5 32011D0432Die Union sollte folglich bei Genehmigung des Übereinkommens die Zuständigkeitserklärung nach Artikel 59 Absatz 3 des Übereinkommens abgeben.
Art. 1 Abs. 3 32020D1829BESCHLUSS (EU) 2020/1829 DES RATES vom 24. November 2020 über die Einreichung — im Namen der Europäischen Union — von Vorschlägen zur Änderung der Anlage IV und bestimmter Einträge in den Anlagen II und IX des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung zur Prüfung auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien und über den im Namen der Europäischen Union auf dieser Konferenz zu vertretenden Standpunkt zu Vorschlägen anderer Vertragsparteien des Übereinkommens zur Änderung der Anlage IV und bestimmter Einträge in den Anlagen II, VIII und IX des Übereinkommens
Die Union unterbreitet Vorschläge zur Änderung der Einträge zu Kunststoffabfällen in den Anlagen II und IX des Übereinkommens zur Prüfung auf der 15. Tagung der…
Erwägungsgrund 4 32018D1730BESCHLUSS (EU) 2018/1730 DES RATES vom 12. November 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der zweiten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Zusammenhang mit der gemäß Artikel 10 Absätze 2 und 3 des Übereinkommens vorgesehenen Annahme von Richtlinien zur umweltgerechten Zwischenlagerung von Quecksilber, das kein Quecksilberabfall ist, zu vertreten ist
Es ist angezeigt, den im Namen der Union auf der zweiten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens einzunehmenden Standpunkt festzulegen,…
Art. 5 Abs. 2 Buchst. b 32012R0649VERORDNUNG (EU) Nr. 649/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
die Vorbereitung der mit Artikel 18 Absatz 1 des Übereinkommens eingesetzten Konferenz der Vertragsparteien;