Erwägungsgrund 5 32019D2119BESCHLUSS (EU) 2019/2119 DES RATES vom 21. November 2019 über den im Namen der Union bei der dritten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung von Schwellenwerten für Quecksilberabfälle gemäß Artikel 11 Absatz 2 dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Die Union hat maßgeblich zur Ausarbeitung der Abfallbestimmungen des Übereinkommens und zu der Sachverständigenarbeit zwischen den Tagungen, die mit dem von der…
Erwägungsgrund 6 32023D2426BESCHLUSS (EU) 2023/2426 DES RATES vom 23. Oktober 2023 über den im Namen der Union im Rahmen der fünften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung von Schwellenwerten für mit Quecksilber verunreinigte Abfälle im Einklang mit diesem Übereinkommen zu vertretenden Standpunkt
Die Union hat maßgeblich zur Entwicklung der Abfallbestimmungen des Übereinkommens und zu den Sachverständigenarbeiten zwischen den Tagungen, die mit dem…
Erwägungsgrund 4 32021D0727BESCHLUSS (EU) 2021/727 DES RATES vom 29. April 2021 über die Vorlage — im Namen der Europäischen Union — von Vorschlägen zur Änderung der Anlagen A und B des Übereinkommens von Minamata über mit Quecksilber versetzte Produkte und Herstellungsprozesse, bei denen Quecksilber oder Quecksilberverbindungen verwendet werden
Die Union hat maßgeblich zur Entwicklung der Bestimmungen des Übereinkommens über mit Quecksilber versetzte Produkte und Herstellungsprozesse, bei denen…
Erwägungsgrund 3 32022D1206BESCHLUSS (EU) 2022/1206 DES RATES vom 12. Juli 2022 über den Beitritt der Europäischen Union zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Die Union hat sich aktiv an den Verhandlungen beteiligt, die zur Annahme des Übereinkommens führten, und teilt dessen Zielsetzung.
Erwägungsgrund 5 32018D1730BESCHLUSS (EU) 2018/1730 DES RATES vom 12. November 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der zweiten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Zusammenhang mit der gemäß Artikel 10 Absätze 2 und 3 des Übereinkommens vorgesehenen Annahme von Richtlinien zur umweltgerechten Zwischenlagerung von Quecksilber, das kein Quecksilberabfall ist, zu vertreten ist
Im Rahmen der intersessionalen Sachverständigenarbeiten, die mit dem von der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens auf ihrer ersten Tagung…
Erwägungsgrund 3 32023D2582BESCHLUSS (EU) 2023/2582 DES RATES vom 8. November 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der 5. Tagung des OTIF-Ad-hoc-Ausschusses für Rechtsfragen und internationale Zusammenarbeit zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Union beteiligt sich gemäß dem Übereinkommen, der Geschäftsordnung des Ausschusses und der Vereinbarung über den Beitritt zum Übereinkommen an dem…