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In Bezug auf die Vorschläge zur Änderung der Anlage IV und bestimmter Einträge der Anlagen II und IX des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung (im Folgenden „Übereinkommen“) sowie in Bezug auf die Vorschläge zur Änderung der Anlagen II, VIII und IX des Übereinkommens betreffend Abfälle von elektrischen und elektronischen Geräten verfolgt die Union auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien folgende Ziele:
sicherzustellen, dass die einschlägigen Kontrollmechanismen des Übereinkommens uneingeschränkt anwendbar sind, um die Kontrolle der Verbringung von Abfällen zu verbessern und die Verhinderung illegaler Verbringungen zu erleichtern,
die umweltgerechte Abfallbewirtschaftung auf globaler Ebene zu unterstützen und zum Übergang zu einer globalen Kreislaufwirtschaft beizutragen, und
die Rechtsklarheit zu verbessern und zu einem gemeinsamen Verständnis und einer gemeinsamen Auslegung der von Anlage IV des Übereinkommens erfassten „Entsorgungsverfahren“ durch die Vertragsparteien zu gelangen.
Zur Verfolgung der in Absatz 1 genannten Ziele unterbreitet die Union einen Vorschlag zur Änderung der Anlage IV des Übereinkommens zur Prüfung auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens, um: Ein ausführlicher Vorschlag zur Änderung der Anlage IV des Übereinkommens ist in Teil I des Anhangs dieses Beschlusses enthalten.
in Anlage IV eine allgemeine Einleitung aufzunehmen, in der klar zwischen den Begriffen „Nichtverwertung“ und „Verwertung“ unterschieden wird, und Klarzustellen, dass alle Entsorgungsverfahren, die in der Praxis stattfinden oder stattfinden könnten, unabhängig von ihrem rechtlichen Status und davon, ob sie als umweltgerecht angesehen werden, erfasst sind und dass auch Verfahren abgedeckt sind, die vor der Anwendung anderer Verfahren erfolgen,
in Anlage IV Überschriften und Einführungstexte aufzunehmen, mit denen erläutert wird, was unter „Nichtverwertungsverfahren“ (Anlage IV A) und unter „Verwertungsverfahren“ (Anlage IV B) zu verstehen ist, und
die Beschreibungen der Verfahren in Anlage IV entsprechend den seit der Annahme des Übereinkommens im Jahr 1989 verzeichneten wissenschaftlichen, technischen und sonstigen Entwicklungen zu aktualisieren und zu präzisieren und durch die Einführung von Auffangbestimmungen in Anlage IV sicherzustellen, dass alle nicht ausdrücklich genannten Verfahren den Anforderungen des Übereinkommens unterliegen.
Die Union unterbreitet Vorschläge zur Änderung der Einträge zu Kunststoffabfällen in den Anlagen II und IX des Übereinkommens zur Prüfung auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens. Ausführliche Vorschläge zu diesen Änderungen sind in Teil II des Anhangs dieses Beschlusses enthalten.
Die Kommission übermittelt die in den Absätzen 2 und 3 genannten Vorschläge im Namen der Union dem Sekretariat des Übereinkommens.
Die Union schlägt vor, dass die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens Erläuterungen oder Leitlinien ausarbeitet, die nicht in das Übereinkommen selbst aufgenommen werden, um Präzisierungen und Beispiele für die von Anlage IV des Übereinkommens erfassten Entsorgungsverfahren zu erstellen, oder sie wird einen derartigen Vorschlag anderer Vertragsparteien unterstützen.
Ein Vorschlag zur Änderung der Anlage IV und bestimmter Einträge in den Anlagen II und IX des Übereinkommens wurde im Namen der Union vorgelegt und von der…
Es sollte im Namen der Union ein Vorschlag zur Änderung von Anlage IV des Übereinkommens vorlegt werden, um eine allgemeine Einleitung aufzunehmen, in der klar…
Außerdem wurde im Namen der Union ein Vorschlag zur Änderung der Anlage IV und bestimmter Einträge in den Anlagen II und IX des Übereinkommens vorgelegt und von…
Die Ziele der Vorschläge zu Anlage IV des Übereinkommens sind: sicherzustellen, dass die einschlägigen Kontrollmechanismen des Übereinkommens uneingeschränkt…
Aufgrund der vorgeschlagenen Änderung der Anlage IV des Übereinkommens sollten im Namen der Union Vorschläge zur Änderung der Einträge zu Kunststoffabfällen in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.