Art. 1 32019D2120
Die staatliche Beihilfe in Höhe der nicht gezahlten Mieten und Abgaben für die im Rahmen des Vertrags von 1984 im Gebiet der Stadt Brüssel aufgestellten und über den in Anhang 10 des Vertrags von 1999 vorgesehenen Termin des Abbaus verbliebenen Werbeträger, die Belgien im Zeitraum vom 15. September 2001 bis zum 21. August 2010 unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zugunsten von JCD rechtswidrig gewährt hat, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.