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Mit Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 wird ein Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten (im Folgenden "Ausschuss") eingerichtet.
Die Kommission wird von dem durch Artikel 7 der Verordnung (EU) 2015/1843 eingesetzten Ausschuss unterstützt. Bei dem Ausschuss handelt es sich um einen…
Die Kommission wird von dem Ausschuss, der durch Artikel 21 Absatz 1 der Richtlinie 94/62/EG eingesetzt wurde, unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss…
Mit Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 wird ein Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten eingerichtet.
Mit Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 wurde ein Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten eingerichtet.
Mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 wurde der Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten eingerichtet.
Die Kommission wird von dem Beratenden Ausschuss für Eigenmittel, der gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU. Euratom) Nr. 608/2014 eingesetzt wurde, unterstützt.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.