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Mit Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 wird ein Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten eingerichtet.
Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Dabei handelt es sich um einen Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
Mit Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 wurde ein Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten eingerichtet.
Die Kommission wird von dem Beratenden Ausschuss für Eigenmittel, der gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU. Euratom) Nr. 608/2014 eingesetzt wurde, unterstützt.…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des durch Artikel 54 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingesetzten…
Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.