Art. 2 32019D1843BESCHLUSS (EU) 2019/1843 DES RATES vom 24. Oktober 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D2113BESCHLUSS (GASP) 2019/2113 DES RATES vom 9. Dezember 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/2356 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D2112BESCHLUSS (GASP) 2019/2112 DES RATES vom 9. Dezember 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2303 zur Unterstützung der weiteren Umsetzung der Resolution 2118 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und des Beschlusses EC-M-33/DEC.1 des Exekutivrates der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) über die Vernichtung der syrischen Chemiewaffen im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D2198BESCHLUSS (EU) 2019/2198 DES RATES vom 25. November 2019 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Änderung des Übereinkommens zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D2246BESCHLUSS (EU) 2019/2246 DES RATES vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten CETA-Ausschuss zur Annahme der Liste der Schiedsrichter gemäß Artikel 29.8 des Abkommens zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D2249BESCHLUSS (EU) 2019/2249 DES RATES vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem Ausschuss für Ursprungsregeln der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.