Gesetze
Gesetz wird geladen …
Am 22. Juni 2018 stellte der Rat gemäß Artikel 121 Absatz 4 des Vertrags fest, dass in Ungarn 2017 eine erhebliche Abweichung vom mittelfristigen Haushaltsziel vorlag. Angesichts dieser festgestellten erheblichen Abweichung richtete der Rat am 22. Juni 2018 die Empfehlung an Ungarn, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Abweichung zu beheben. In der Folge kam der Rat zu dem Schluss, dass Ungarn keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hatte, um dieser Empfehlung nachzukommen, und gab am 4. Dezember 2018 eine überarbeitete Empfehlung ab. Zu einem späteren Zeitpunkt stellte der Rat fest, dass Ungarn auf diese überarbeitete Empfehlung hin keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hatte.
Im Juni 2017 und im Juni 2018 stellte der Rat gemäß Artikel 121 Absatz 4 des Vertrags fest, dass in Rumänien 2016 bzw. 2017 eine erhebliche Abweichung vom…
Im Juni 2017 und im Juni 2018 hat der Rat gemäß Artikel 121 Absatz 4 des Vertrags festgestellt, dass 2016 beziehungsweise 2017 eine erhebliche Abweichung vom…
Am 22. Juni 2018 stellte der Rat gemäß Artikel 121 Absatz 4 des Vertrags in Ungarn eine erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das…
Am 4. Dezember 2018 kam der Rat zu dem Schluss, dass Ungarn keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hat, um seiner Empfehlung vom 22. Juni 2018 nachzukommen.…
Am 14. Juni 2019 stellte der Rat fest, dass 2018 erneut eine erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel Ungarns…
Angesichts dieser festgestellten erheblichen Abweichung richtete der Rat am 22. Juni 2018 die Empfehlung an Ungarn , die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.