Erwägungsgrund 2 32019D2190
Frau Sabine LAUTENSCHLÄGER wurde mit Wirkung vom 27. Januar 2014 für eine Amtszeit von acht Jahren zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank ernannt. Mit Schreiben vom 26. September 2019 hat der Präsident der Europäischen Zentralbank dem Präsidenten des Europäischen Rates mitgeteilt, dass Frau Sabine LAUTENSCHLÄGER entschieden hat, ihr Amt im Direktorium mit Wirkung vom 31. Oktober 2019 vor Ablauf ihrer Amtszeit niederzulegen.