32019D2190 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 3 32019D2190Beschluss (EU) 2019/2190 des Europäischen Rates vom 19. Dezember 2019 zur Ernennung zweier Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbank Artikel 2Erwägungsgrund 4 Daher ist es nötig, zwei neue Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbank zu ernennen. Artikel 2Erwägungsgrund 4