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Der Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP des Rates in der durch den Beschluss (GASP) 2019/1560 des Rates geänderten Fassung spiegelt die Entschlossenheit der Mitgliedstaaten wider, unter anderem das Risiko der Wiederausfuhr von Militärtechnologie oder Militärgütern in unerwünschte Zielorte oder die Umlenkung solcher Güter und Technologien an terroristische Vereinigungen oder einzelne Terroristen anzugehen.
Die Mitgliedstaaten arbeiten im Rahmen des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle…
Am 8. Dezember 2008 hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und…
Im Einklang mit Artikel 7 des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP und im Hinblick darauf, dass der Gemeinsame Standpunkt den größtmöglichen Nutzeffekt erhält,…
Artikel 11 des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP sieht vor, dass die Mitgliedstaaten sich nach Kräften dafür einsetzen, andere Militärtechnologie und…
Es ist zweckmäßig, die Politik der Union zur Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern durch die Aktualisierung des Gemeinsamen Standpunkts…
Der Rat hat am 28. Januar 2008 den Gemeinsamen Standpunkt 2008/81/GASP zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 98/409/GASP angenommen, um die Maßnahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.