ENTWURF BESCHLUSS Nr. …/… DES ASSOZIATIONSAUSSCHUSSES EU — REPUBLIK MOLDAU IN DER ZUSAMMENSETZUNG „HANDEL“ vom … 20... zur Aktualisierung des Anhangs XV (Abbau der Zölle) des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Auf Antrag der Republik Moldau nach Artikel 148 des Abkommens ist die Union damit einverstanden, die Auslösemengen für Weizen (Mehl und Pellets), Gerste (Mehl und Pellets), Mais (Mehl und Pellets) und Verarbeitungserzeugnisse aus Getreide zu erhöhen.
Erwägungsgrund 4 32019D2245
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