Erwägungsgrund 5 32019D2252
In Bezug auf den Gegenstand der vorgeschlagenen Initiative können Rechtsakte der Union zur Umsetzung der Verträge erlassen werden:zur Festlegung der für die Verwirklichung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik erforderlichen Bestimmungen auf der Grundlage des Artikels 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV); zur Festlegung des Rahmens für die Durchführung der gemeinsamen Handelspolitik auf der Grundlage des Artikels 207 Absatz 2 AEUV.