Erwägungsgrund 6 32019D2252
Somit liegt die geplante Bürgerinitiative im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung nicht offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union vorzulegen, um die Verträge umzusetzen.